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Fortbildung und Zertifizierung

Fortbildung 

Die Fortbildung im Rahmen des DGH-Curriculums dient der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Ärzten, Zahnärzten, Diplom-Psychologen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Zu den von der DGH veranstalteten Fortbildungsveranstaltungen werden Teilnehmende zugelassen, die die beruflichen Voraussetzungen zum Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft der deutschen Gesellschaft für Hypnose erfüllen oder als Studierende der Psychologie den Bachelor / das Vordiplom erworben bzw. als Studierende der Medizin / Zahnmedizin das Physikum bestanden haben.

 

Die Fortbildung im Rahmen des DGH Curriculums soll die verantwortliche Anwendung von Hypnose in Medizin, Psychotherapie und Forschung gewährleisten.

 

Die Fortbildung gliedert sich in vier Module:

1. Grundkurse
2. Fortgeschrittenenkurse
3. Therapiekurse
4. Supervision


Grund- und Fortgeschrittenenkurse werden in einem Modul angeboten.
Dieses Modul sollte in einem Fortbildungszentrum der DGH absolviert werden, ein Wechsel von einem Fortbildungszentrum zu einem anderen ist im Rahmen dieses Moduls nur nach Rücksprache mit den verantwortlichen Fortbildungsleitern im Ausnahmefalle möglich.

In den Grund- und Fortgeschrittenenkursen werden Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu verschiedenen Techniken und zu Phänomenen der Hypnose aus Theorie und Forschung vermittelt.

Therapiekurse werden in den Fortbildungszentren und auf dem jährlichen Kongress der DGH angeboten und können dort absolviert werden. Darüber hinaus bieten die einzelnen Fortbildungszentren Wochenendkurse an. Die jeweiligen Angebote können direkt in den Fortbildungszentren erfragt werden. In den Therapiekursen werden die in den Grund- und Fortgeschrittenen-Kursen erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung ihrer klinischen Anwendung in den jeweiligen Fachdisziplinen vertieft.

Supervision wird in Supervisionsseminaren und/oder Einzelsupervision durch-geführt. Der überwiegende Teil der Supervision sollte bei einem Fachsupervisor (d.h. einem Supervisor der gleichen Berufsgruppe) absolviert werden. Die Super-visanden sollen im Rahmen der Supervision hypnotherapeutische Behandlungen vorstellen, die sie an mindestens 5 verschiedenen Patienten durchgeführt haben. Die Fallvorstellung sollte schriftlich oder in Form von Audio- oder Videomitschnitten erfolgen, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass die einschlägigen datenschutz-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

 

Abrechnungsgenehmigung 
EBM Ziffer 35120

Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapie-Richtlinien stellt die DGH eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.

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