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Fortbildung und Zertifizierung

Zertifizierung

Je nach Zugehörigkeit zur entsprechenden Berufsgruppe wird nach erfolgreich absolvierter Fortbildung das Zertifikat „Hypnotherapeut“, „Ärztliche Hypnose“ oder „Zahnärztliche Hypnose“ erteilt. Mit der Zertifikatserteilung wird auch die ordentliche Mitgliedschaft in der DGH erworben. Voraussetzung ist zudem, dass der Antragsteller seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der DGH ist. Jede/r approbierte Psychologische Psychotherapeut /- in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / -in sowie Diplom-Psychologe / -in mit Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) oder Master in Psychologie mit Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG), jede/r Ärztin/Arzt sowie jede/r Zahnärztin/Zahnarzt kann nach zweijähriger außerordentlicher Mitgliedschaft den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft bei dem Vorstand der DGH stellen.

Zum Erwerb des Zertifikats sind im Rahmen des Fortbildungscurriculums Veranstaltungen in folgendem Umfang zu besuchen:

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Das Zertifikat ist schriftlich bei der Geschäftsstelle unter Beifügung der entsprechenden Fortbildungsnachweise zu beantragen.

Mit dem Zeitpunkt der Zertifikatserteilung wird der Zertifikatsinhaber als „Hypnotherapeut (DGH)“ mit dem Zusatztitel „Medizinische Hypnose“ oder „Zahnmedizinische Hypnose“ in der Therapeutenliste der DGH geführt, sofern der Zertifikatsinhaber die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Heilkunde erfüllt und kontinuierlich die im Rahmen der Qualitätssicherung notwendigen Fortbildungsnachweise erbringt. Die Therapeutenliste wird an interessierte Patienten und Institutionen versandt und auf der Homepage der DGH veröffentlicht. Mit Beantragung des Zertifikats erklärt sich der Betreffende mit der Veröffentlichung seiner Daten einverstanden. Sollte ein Zertifikatsinhaber Bedenken an der Veröffentlichung seiner Daten haben und nicht auf der Therapeutenliste der DGH erscheinen wollen, hat er dies gegenüber der Geschäftsstelle der DGH schriftlich anzuzeigen.

Zum Erwerb des Zertifikats der Deutschen Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie und zum Nachweis der Fortbildung in o. g. Umfang (232 Stunden für „Hypnotherapie“ und  „Ärztliche Hypnose“; 208 Stunden für  „Zahnärztliche Hypnose“) werden bis zu einem Umfang von insgesamt 92 bzw. 80 Fortbildungsstunden der Grund-, Fortgeschrittenen- und Therapiekurse auch außerhalb des DGH -Fortbildungscurriculums absolvierte Fortbildungsveranstaltungen (anderer Institutionen als der Deutschen Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie und ihrer Fortbildungszentren bzw. den von ihnen mit der Fortbildung betrauten Personen) anerkannt, wenn

a) die Fortbildung bei von der DGH anerkannten Institutionen/Anbietern absolviert wurde oder
b) die Gleichwertigkeit der Fortbildungsveranstaltung im Einzelfall festgestellt wurde.

Von einer Gleichwertigkeit der Fortbildungsveranstaltung wird ausgegangen, wenn die besuchte Fortbildungsveranstaltung nach ihren tatsächlich vermittelten Inhalten vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Standards dem Fortbildungscurriculum der DGH entspricht und der Ausbilder nach seiner persönlichen Eignung und seiner beruflichen Qualifikation die Gewähr dafür bietet, dass die Fortbildungsveranstaltung gemäß den ethischen und wissenschaftlichen Grundprinzipien, die von der DGH an den verantwortungsvollen Einsatz hypnotherapeutischer Techniken gestellt werden, durchgeführt wurde.

Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vorstand der DGH im Zweifelsfall im Rahmen seines Beurteilungsspielraums nach seinem fachlichen Ermessen. Dem Antragsteller obliegt es, im Einzelfall durch den Nachweis geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass die besuchte Veranstaltung gleichwertig in o. g. Sinne ist. Sollte der Fortbildungsnachweis in anderer als in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, wird der Vorstand im Einzelfall verlangen, dass eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises beigebracht wird.

 

Qualitätssicherung

Die Inhaber der Zertifikate der Deutschen Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie e. V. (DGH) tragen durch kontinuierliche Fortbildung dazu bei, dass ihre hypnotherapeutische Tätigkeit stets dem Stand der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Hypnose und Hypnotherapie entspricht.

Um in der Therapeutenliste der DGH geführt zu werden, ist daher alle zwei Jahre der Nachweis von 40 Stunden kontinuierlicher Fortbildung in Form von Workshop-Teilnahme, kollegialer Supervision, wissenschaftlicher Veröffentlichungen oder selbstgeleiteter Fortbildung erforderlich.

Als Nachweis der Fortbildung werden neben DGH-Veranstaltungen auch andere absolvierte Fortbildungsveranstaltungen bis zum Umfang von 50% (max. 20 Stunden) anerkannt, wenn die Fortbildung bei von der DGH anerkannten Institutionen/Anbietern absolviert wurde oder die Gleichwertigkeit der Fortbildungsveranstaltung im Einzelfall festgestellt wurde. Hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Fortbildungsveranstaltungen gelten die im Rahmen der Zertifikatserteilung geltenden Grundsätze. Dem Zertifikatsinhaber obliegt es, im Einzelfall durch den Nachweis geeigneter Unterlagen den Umfang bzw. die Gleichwertigkeit der Fortbildung zu dokumentieren.

Leitlinien für kollegiale Supervisionsgruppen (Qualitätszirkel):

  • Qualitätszirkel können interdisziplinär besetzt sein. Teilnehmer sind Ärzte, Zahnärzte, Diplom-Psychologen und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

  • Kollegiale Supervisionsgruppen bestehen aus mindestens drei Teilnehmern, die in der Regel Mitglieder der DGH sind und von denen zumindest ein Teilnehmer anerkannter Therapeut/in der DGH ist.

  • Die Supervisionsgruppe wählt ihre Themen grundsätzlich selbst. - Die Sitzungen finden regelmäßig mindestens viermal jährlich statt.

  • Die Arbeit der kollegialen Supervisionsgruppe soll von den Teilnehmern in geeigneter Form protokolliert und dokumentiert werden.

Nur von der DGH anerkannte Therapeuten, die im Rahmen der Qualitätssicherung die erforderlichen Nachweise erbringen, werden auf Wunsch in der Therapeutenliste der DGH geführt.

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